Coronavirus: die Antworten auf Ihre Fragen – Aktualisierung am 1. April 2023

25/03/20 | Aktualität, Covid19

*** (Aktualisierung vom 1. April 2023 ***

Ab dem 1. April 2023, tritt das neue Covid-Gesetz in Kraft und somit werden die letzten Anti-Covid-Beschränkungen aufgehoben. Dieses neue Gesetz bringt zwei wichtige Änderungen in Ihrer Einrichtung mit sich :

  • Das Tragen einer Maske ist nicht mehr vorgeschrieben.

Um sich jedoch gegenseitig (Bewohner, Familien und Personal) bei bestehenden Zeichen einer Infektionskrankheit (Erkältung, Grippe usw.) so gut wie möglich zu schützen, wird das Tragen einer Maske dringend empfohlen.

  • Eine Isolierung bei einer Infektion mit dem Coronavirus ist nicht mehr notwendig.

“Diese gute Nachricht veranlasst uns, Ihnen am Ende von drei besonders anstrengenden Jahren herzlich für Ihre Geduld und Ihr Verständnis für die strengen Maßnahmen die Ihnen auferlegt wurden zu danken. Ihre wertvolle Unterstützung hat es uns ermöglicht, diese Herausforderung gemeinsam zu bewältigen und endlich wieder besseren Zeiten zu sehen”. – Die Direktion und die Teams von SERVIOR

Grundlage: COVID-19-Gesetz vom 17. Juli 2020, Fassung anwendbar ab dem1. Juli 2022


*** (Aktualisierung vom 26. Oktober 2022) ***

Das neue Covid-Gesetz wurde am 26. Oktober 2022 veröffentlicht und tritt am 27. Oktober 2022 in Kraft.

Dieses neue Gesetz bleibt, im Prinzip, bis zum 31. Januar 2009 gültig.

Das Gesetz sieht folgendes vor :

  • Die Dauer einer eventuellen Isolation bei positivem Covid wird von 7 auf 4 Tage verkürzt. Eine Verordnung über eine Isolierung von 4 Tagen wird weiterhin ausgestellt. Bei anhaltenden Symptomen sollte sich der Patient an seinen Hausarzt wenden, um die Isolation zu verlängern.
  • Die Möglichkeit, seine Isolierung früher zu beenden, nachdem zwei negative Antigen-Schnelltests durchgeführt wurden, besteht weiterhin.
  • Die Pflicht, eine Maske zu tragen, gilt weiterhin für alle Personen innerhalb einer Seniorenunterkunft, eines CPG oder eines RAS, mit Ausnahme von Bewohnern, Nutzern oder Kindern unter 6 Jahren.
  • Das Contact Tracing bleibt für den Pflegebereich erhalten.

KONTEXT der Aktualisierung welche ab dem 1. Juli 2022 gilt :

NEUE VORSCHRIFTEN für alle Besuche in unseren Häusern (Familien/Verwandte oder externe Dienstleister)

Nach der Verabschiedung des neuen COVID-Gesetzes am 29. Juni 2022 gelten seit dem 1. Juli 2022 bestimmte Erleichterungen bei den Gesundheitsvorkehrungen in unseren Häusern:

  • Der COVID-check 3G wird nicht mehr am Eingang unserer Häuser verlangt. Jeder Besucher ist jedoch verpflichtet, am Empfang zu passieren, um sich über ein Besucherformular anzumelden. Das Besucherformular ist auch ausserhalb der Besetzungszeit der Rezeption (im Prinzip von 09h00 – 18h00) auszufüllen und in einer Urne, welche den Besuchern zur Verfügung steht, einzuwerfen. (Die Daten der Besucher dienen lediglich zu Rückverfolgungszwecken im Falle eines erneuten Auftretens des Virus’).
  • Das Tragen einer chirurgischen Maske ist weiterhin Pflicht, wenn Sie eines unserer Häuser betreten, und zwar sowohl beim Betreten der Gemeinschafts- als auch in den Wohnbereichen unserer Bewohner, sowie in der Cafeteria oder in den Restaurants (außer beim Sitzen). Nur im Freien ist das Tragen einer chirurgischen Maske nicht vorgeschrieben.
  • Schutzmaßnahmen wie regelmäßiges Händedesinfizieren und Distanzierung werden weiterhin dringend empfohlen, um unsere Bewohner weiterhin zu schützen und ein mögliches Wiederauftreten des Virus zu verhindern.
  • SERVIOR bietet weiterhin allen Besuchern kostenlos und auf freiwilliger Basis NAAT-Tests (Antigen-Schnell-Selbsttests) an.

Besuche sind prinzipiell jederzeit möglich, unter Wahrung der Nachtruhe unserer Bewohner (Hauptzugang zu unseren Häusern zwischen 22h00 und 06h00 geschlossen), sowie unter Einhaltung der oben genannten Vorschriften, sofern Ihr Zentrum nichts anderes bestimmt.


*** (Aktualisierung: 01/06/2022)  ***

KONTEXT der Aktualisierung welche ab dem 1. Juni 2022 gilt:

Ab dem 1. Juni wird unsere kulinarische Philosophie wieder umgesetzt:

Das Frühstück sowie das Abendessen werden wieder als Buffet angeboten (als mobiles oder traditionnelles Buffet), dies unter Einhaltung verschiedener sanitärer Kriterien:

  • Desinfektionsmittel-Spender werden an jedem Zugang zum Buffet bereitgestellt
  • Desinfektion der Hände vor dem zum Buffet gehen
  • Hilfe durch SERVIOR-Personal beim Bedienen am Buffet

Die Hauptmahlzeit wird – wie gewohnt – am Tisch serviert


Welche Anpassungen gibt es hinsichtlich der Vorsichtsmaßnahmen bei Besuchen bei Ihren Angehörigen, die in einem unserer Häuser wohnen?

  • Für Besuche bei Ihren Angehörigen und in Übereinstimmung mit dem neuen “Covid”-Gesetz, welches seit dem 1. Juli in Kraft ist, informiert SERVIOR Sie darüber, dass:
  • jeder Besucher verpflichtet ist, am Empfang zu passieren, um sich über ein Besucherformular anzumelden. (Die Daten der Besucher dienen lediglich zu Rückverfolgungszwecken im Falle eines erneuten Auftretens des Virus’).
  • das Tragen einer chirurgischen Maske ist weiterhin Pflicht bleibt, wenn Sie eines unserer Häuser betreten, und zwar sowohl beim Betreten der Gemeinschafts- als auch in den Wohnbereichen unserer Bewohner, sowie in der Cafeteria oder in den Restaurants (außer beim Sitzen). Nur im Freien ist das Tragen einer chirurgischen Maske nicht vorgeschrieben.
  • Schutzmaßnahmen wie regelmäßiges Händedesinfizieren und Distanzierung weiterhin dringend empfohlen werden, um unsere Bewohner weiterhin zu schützen und ein mögliches Wiederauftreten des Virus zu verhindern.
  • SERVIOR weiterhin allen Besuchern kostenlos und auf freiwilliger Basis NAAT-Tests (Antigen-Schnell-Selbsttests) anbietet.

Besuche sind prinzipiell jederzeit möglich, unter Wahrung der Nachtruhe unserer Bewohner (Hauptzugang zu unseren Häusern zwischen 22h00 und 06h00 geschlossen), sowie unter Einhaltung der oben genannten Vorschriften, sofern Ihr Zentrum nichts anderes bestimmt:

  • im Zimmer des Bewohners, mit Tragen einer chirurgischen Maske, um unsere Bewohner weiterhin zu schützen und um ein mögliches Wiederauftreten des Virus’ zu verhindern.
  • im Restaurant (oder dessen Nebengebäude) oder in der Cafeteria (je nach Verfügbarkeit im Haus) darf die Maske nur im Sitzen abgenommen werden.

Wie funktionieren die Restaurants und Cafeterias der SERVIOR-Häuser? Welches Sind die Vorschriften die bei einem Besuch in einer Cafeteria oder eines Restaurants zu beachten sind?

Unsere Speisesäle sowie die Cafeterien sind keine Gaststätten und öffentliche Einrichtungen im Sinne des Gesetzes 7694.

Der Zugang zu den Restaurants und Cafeterias für Besucher erfolgt unter Einhaltung des Tragens einer chirurgischen Maske, welche nur im Sitzen abgelegt werden darf.

Das Frühstück sowie das Abendessen werden wieder als Buffet angeboten (als mobiles oder traditionnelles Buffet), dies unter Einhaltung verschiedener sanitärer Kriterien:

  • Desinfektionsmittel-Spender werden an jedem Zugang zum Buffet bereitgestellt
  • Desinfektion der Hände vor dem zum Buffet gehen
  • Hilfe durch SERVIOR-Personal beim Bedienen am Buffet

Die Hauptmahlzeit wird – wie gewohnt – am Tisch serviert

Festliche Veranstaltungen in unseren SERVIOR-Häusern sind wieder möglich und stehen den Familien und Angehörigen offen, wobei die oben genannten Punkte zu beachten sind.

Um die Zeiten für Cafeteria-Besuche zu erfahren, wenden Sie sich bitte an den Empfang des jeweiligen Zentrums, der Sie auch über die praktischen Modalitäten Ihres Besuchs informieren wird.

Muss mein Angehöriger eine Maske tragen?

Im Allgemeinen müssen die Bewohner keine Maske mehr tragen.

Außer bei einem erneuten positiven Fall innerhalb des Hauses werden die Bewohner über die Empfehlung informiert, aus Selbstschutz vorübergehend wieder eine Maske zu tragen.

Trägt das Personal, das mit meinem Angehörigen in Kontakt kommt, Masken und Handschuhe?

Das Personal wird weiterhin jederzeit chirurgische Masken tragen, oder FFP2-Masken für engere oder risikoreichere Pflege.

Unsere Mitarbeiter erledigen die Pflege und Betreuung als Gesundheitsfachleute mit Respekt und Bewusstsein, Engagement und Professionalität. Sie befolgen die Vorschriften buchstabengetreu.

Alle unsere Pflege- und Betreuungskräfte, Küchen-, Service- und Reinigungsteams halten sich strikt an die Richtlinien des Gesundheitsministeriums hinsichtlich des Tragens von Masken und/oder Handschuhen.

Es ist jedoch wichtig, darauf hinzuweisen, dass Handschuhe nicht immer notwendig sind, denn das Wichtigste ist, sich regelmäßig und richtig die Hände zu waschen. Aus diesem Grund werden Sie unsere Mitarbeiter bei bestimmten Tätigkeiten (z.B. Beaufsichtigung oder Animation unserer Bewohner, Tragen von Tabletts usw.) nicht immer mit Handschuhen sehen, die zudem regelmäßig gewechselt werden müssen.

Haben die Bewohner die Möglichkeit, die Einrichtung zu verlassen?

Ja, die Bewohner haben die Möglichkeit, die Einrichtung zu verlassen. Wir empfehlen jedoch, bei ihren Ausflügen außerhalb der Unterbringungseinrichtung Barrieregesten und angemessene Hygienemaßnahmen zu beachten.

Kehrt das “normale” Leben wieder ein?

Ja, immer mehr, und das nur dank der durchgeführten Impfungen und der strikten Einhaltung der Gesundheitsmaßnahmen durch alle Personen, die unsere Lebensgemeinschaften betreten (Personal, externe Dienstleister, Besucher).

Wie wird ein Ausbruch von Symptomen, die auf eine mögliche Covid-19-Infektion hindeuten, gehandhabt?

Das Auftreten von Symptomen, die auf eine mögliche Covid-19-Infektion hindeuten, oder ein positiver PCR-Test eines Bewohners erfordern eine Isolierung im Zimmer gemäß den geltenden Gesundheitsempfehlungen, um die Lebensgemeinschaft des Zentrums und seine Angehörigen zu schützen.

Die Isolationszeit einer positiv getesteten Person wurde von 10 au 7 Tage heruntergesetzt. Diese Frist kann jedoch verkürzt werden, wenn die infizierte Person im Abstand von 24 Stunden zwei Antigen-Schnelltests durchführt, deren Ergebnisse negativ sind.

Wenn sich ein Bewohner mit dem Virus infiziert, kümmert sich die Einrichtung parallel darum, dass die betroffene Familie (1. Kontaktperson) so schnell wie möglich informiert wird.

Die Quarantäne bei Kontakt mit einer infizierten Person wird abgeschafft.

Ein asymptomatisch positiver Bewohner mit einem positiven Test hat die Möglichkeit, eine begrenzte Anzahl von Besuchern zu empfangen, sofern die zusätzlichen Vorsichtsmaßnahmen eingehalten werden: Handhygiene, Einwegüberkittel, Einmalhandschuhe, FFP2-Maske. Von Besuchen von Personen mit Immunsuppression wird abgeraten.

Aber warum wachsam bleiben?

Das Virus scheint weniger zu zirkulieren und weniger virulent zu sein, aber es bleibt aktiv und schafft Varianten.

Impfen darf nicht eine Lockerung der Präventions- und Schutzmaßnahmen bedeuten!

Geimpft zu sein, schützt Sie, aber nicht zwangsläufig Ihre Mitmenschen!

Heute zeigen wissenschaftliche Studien, dass der Impfstoff Sie vor den Auswirkungen und Risiken des Virus schützt, aber nicht unbedingt verhindert, dass Sie sich mit COVID-19 anstecken und es auf die Menschen in Ihrer Umgebung übertragen, auch wenn Sie nicht unbedingt Symptome entwickeln.

Die Einhaltung des Tragens der chirurgischen Maske und die Einhaltung der Schutzmaßnahmen ist nach wie vor notwendig und wir alle müssen umsichtig bleiben!

Was passiert, wenn ein Bewohner Symptome der Krankheit zeigt?

Zeigt ein Bewohner Symptome der Krankheit, werden sofort spezifische Maßnahmen ergriffen, die vom Gesundheitsamt angeordnet werden. Die erste ist Isolation des Bewohners, um eine Ansteckung mit anderen Bewohnern oder Mitarbeitern zu vermeiden. Dies geschieht mit dem nötigen Fingerspitzengefühl, um das Leben der Betroffenen so wenig wie möglich zu beeinträchtigen.
Jede Einrichtung verfügt über die notwendige Ausstattung zum Schutz des Patienten, seiner Mitbewohner und des Personals. Alle Mitarbeiter, ob Pflegekräfte, Aufsichtspersonal oder Mitglieder der Reinigungsteams, sowie Küchen- und Servicepersonal, ergreifen bei jedem Kontakt mit dem Senior die notwendigen Vorsorge- und Hygienemaßnahmen (Mundschutz, Handschuhe, gefilmtes Küchenbrett etc.).

Was passiert, wenn ein Mitarbeiter Symptome zeigt?

Zeigt ein Mitarbeiter Symptome, die mit einer Coronavirus-Infektion vereinbar sind, bleibt er zu Hause in Quarantäne, unterzieht sich unverzüglich einem Covid-19-Test und kommt nicht zur Arbeit, bis das Testergebnis negativ ist. Als Fachleute im Gesundheitswesen sind unsere Mitarbeiter mit dem nötigen Respekt und Bewusstsein für diese Symptome bewusster als die Durchschnittsbevölkerung und wenden die Verfahren, Vorsichts- und Hygienemaßnahmen genauestens an.

Wenn mein Elternteil mit dem Coronavirus infiziert ist, werde ich dann schnell benachrichtigt?

Ja, absolut. Wir sind unter allen Umständen für Transparenz. Wir informieren unverzüglich die nächsten Angehörigen und setzen gleichzeitig alles in Bewegung, um die notwendigen Schutz-, Isolations- und Betreuungsmaßnahmen zu gewährleisten, die seine Genesung begünstigen, und auch, falls erforderlich, um die Personen in Quarantäne zu stellen, die kürzlich mit Ihrem vom Virus betroffenen Angehörigen in Kontakt waren. Gleichzeitig benachrichtigt der behandelnde Arzt das Gesundheitsamt, mit dem wir in ständigem Kontakt stehen und dessen Richtlinien und weiteren Anweisungen wir ggf. folgen.

Wenn er ins Krankenhaus eingeliefert werden muss, werden Sie dann der Vermittler zwischen ihm und uns sein?

Ja, absolut. Unsere Bewohner sind sehr wichtig für uns und wir werden in regelmäßigem Kontakt mit dem Krankenhaus stehen, um die Entwicklung seines Gesundheitszustandes zu verfolgen und seine Rückkehr in unser Zentrum so schnell wie möglich zu organisieren. Es spricht jedoch nichts dagegen, dass Sie sich direkt mit dem Krankenhaus oder besser noch mit Ihrem Angehörigen im Krankenhaus in Verbindung setzen, sofern dieser ein Telefon vor Ort hat und es abnehmen kann.

Haben Sie derzeit Zusteller und externe Dienstleister in Ihren Zentren im Einsatz? Wenn ja, mit welchen Vorkehrungen?

Lieferanten und externe Dienstleister, die im Rahmen des Betriebs des Zentrums benötigt werden, haben Zugang zu unseren Zentren, unter der strikten Bedingung, dass sie alle von SERVIOR und dem Gesundheitsministerium festgelegten Vorsorge- und Hygienemaßnahmen einhalten.

Wenn diese Personen Kontakt zu den Bewohnern haben, müssen sie sich auch über das Besucherformular am Empfang anmelden UND eine chirurgische Maske tragen sowie die Schutzmassnahmen beachten und einhalten.

Werden die Sicherungsmaβnahmen von einer externen Institution kontrolliert?

SERVIOR basiert sich selbstverständlich auf die Empfehlungen und Anweisungen der Gesundheitsdirektion/Gesundheitsministerium, einzige Instanz welche solche ausruft und das Einhalten kontrollieren kann.

Diese Vorgaben gelten als Leitfaden für SERVIOR, wohlwissend, dass unsere unterschiedlichen Häuser eine grosse Diversität aufweisen, dies aus architektonischer Sicht, aber auch strukturell oder logistisch und aber auch was die Bewohnerschaft betrifft, was uns dazu verpflichtet unsere Bestimmungen von Haus zu Haus anzupassen.

Die Umsetzung dieser Maßnahmen garantiert am besten den Schutz unserer Bewohner und unseres Personals.

Alle Mitarbeiter von SERVIOR danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Alain Dichter
Directeur Général

Eventuelle Fragen können Sie uns gerne zukommen lassen communication@servior.lu . Wir werden schnellstmöglich darauf antworten und unseren Frage-Antwort-Katalog so dank Ihrer Mithilfe ausbauen.


Chronologie aller Publikationen betreffend Anpassungen seit März 2020:

22/09/21: Der “COVID-check” bleibt OBLIGATORISCH für Mitarbeiter, Besucher und externe Zulieferer

15/06/21 : Mitteilung: „Covid-Check“ in Kraft

01/06/21 Anpassung : Besuche von externen Personen und Ausflüge unserer Bewohner

02/04/21: Der Schnell-Selbsttest – neues Testangebot

09/03/21: COVID-19: Anpassung der 3 Phasen zur Organisation der Besuche

01/02/21: Die Impfungen gegen Covid-19 in unseren Häusern haben begonnen

04/11/20: Covid-19: Organisation der Besuche nach einem 3-Phasen-Prinzip

28/10/20: Neue Maßnahmen und Empfehlungen betreffend Besuche unserer Bewohner…

DIE BOTSCHAFT VON ALAIN DICHTER, DIRECTEUR GENERAL (01/07/2020)

30/06/20: Lockerung der Empfehlungen betreffend Besuche…

27/05/20: Schrittweise Lockerung der Ausgangsbeschränkungen sowie der eingeschränkten Besucherregelung

ALLE INFORMATIONEN BETREFFEND DES CORONAVIRUS (COVID-19)

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