Whistleblowing

Gemäß dem Gesetz vom 16. Mai 2023 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen oder unterlassene Anwendung von Unionsrecht melden, richtet SERVIOR ein spezielles Meldeverfahren für Hinweisgeber (Whistleblower) ein.

Zu diesem Zweck hat SERVIOR in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen SEEZAM einen Meldekanal eingerichtet, der die Einhaltung der oben genannten Gesetzgebung sowie vollständige Vertraulichkeit gewährleistet.

So kann der Hinweisgeber, wenn er es wünscht, anonym jeden Verstoß (Whistleblowing) gegen den Zweck oder das Ziel nationalen oder europäischen Rechts in Bezug auf die beruflichen Aktivitäten von SERVIOR unter folgendem Link melden: Meldekanal

Über diesen Meldekanal verpflichtet sich SERVIOR, den Hinweisgeber zu schützen und die Meldungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und Fristen zu bearbeiten. Insbesondere erhält er innerhalb von 7 Werktagen nach Eingang seiner Meldung eine Empfangsbestätigung und wird über die Ergebnisse der Untersuchung aufgrund der von ihm formulierten Warnung informiert.

Es sei noch darauf hingewiesen, dass dieser Meldekanal nur Whistleblowing im Sinne des Gesetzes vom 16. Mai 2023 betrifft und keinen Kommunikationskanal für verschiedene andere Beschwerden darstellt. Für diese Art der Kommunikation bitten wir Sie, folgenden Link zu verwenden: Kontakt – Servior

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