Der “COVID-check” bleibt OBLIGATORISCH für Mitarbeiter, Besucher und externe Zulieferer

22/09/21 | Aktualität, Covid19

Aktualisierung der Publikation “COVID-check in Kraft”, veröffentlicht am 15. Juni 2021:

Gemäss Empfehlungen des Ministeriums für Familie und Integration und des Ministeriums für Gesundheit, mitgeteilt am 22. September 2021:

muss jede Person, welche eines unserer Häuser betritt, eine gültige europäische Impfbescheinigung vorlegen, ausgestellt nach einer vollständigen Impfung oder einer Genesung

Sind auch akzeptiert:

  • Zertifizierte Antigen-Schnelltests (Gültigkeit 48 Stunden) und
  • PCR-Zertifikate (Gültigkeit 72 Stunden)

Liegt eine solche Bescheinigung nicht vor: muss ein Antigen-Schnell-Selbsttest vor Ort realisiert werden, dies vor jeglichem Kontakt mit einem Bewohner oder einem Mitarbeiter

Sanitäre Vorschriften die zu befolgen sind:

  • Desinfektion der Hände
  • Tragen einer Maske im Innenbereich
  • Distanz ist zu wahren
  • Enge Kontakte sind zu vermeiden

Danke sich am Empfang einzuschreiben


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