WAS WENN ICH MICH AN MEINEM WOHNORT ODER IN DER VON MIR GEWäHLTEN WOHNEINRICHTUNG NICHT WOHL FüHLE?
21/06/21 |
Nach dem Einzug in eine SERVIOR-Wohneinrichtung, ist es möglich :
In ein anderes Zimmer in der gleichen Wohneinrichtung verlegt zu werden?
Ein Umzug in der gleichen Wohneinrichtung ist möglich. Dieser Antrag muss per Einschreiben an die Direktion der Wohneinrichtung gerichtet werden.
Als SERVIOR-Kunde haben sie Vorrang wenn ein Ihrem Profil entsprechendes Zimmer in der Einrichtung frei wird.
Achtung, bitte beachten Sie dass hierbei neue Kosten ( =10 Tage Pensionskosten) anfallen für die Renovierung Ihres alten Zimmers und den mit dem Umzug verbundenen Aufwand.
In eine andere Wohneinrichtung von SERVIOR umzuziehen ?
Es ist möglich in eine andere SERVIOR-Wohneinrichtung umzuziehen. Dieser Antrag muss per Einschreiben an die Direktion der Wohneinrichtung aber auch an die Aufnahmeabteilung gerichtet werden.
Als SERVIOR-Kunde haben sie Vorrang wenn ein Ihrem Profil entsprechendes Zimmer in der gewünschten Einrichtung frei wird.
Achtung, bitte beachten Sie dass hierbei neue Kosten ( =2/3 der Pensionskosten) anfallen für die Renovierung Ihres alten Zimmers und den mit dem Umzug verbundenen Aufwand.
In eine Wohneinrichtung eines anderen Dienstleistungsanbieters umzuziehen ?
Sie können SERVIOR jederzeit für einen anderen Dienstleistungsanbieter verlassen. Dieser Antrag muss per Einschreiben an die Direktion der Wohneinrichtung aber auch an die Aufnahmeabteilung gerichtet werden, dabei muss eine Kündigungsfrist von einem Monat eingehalten werden.