FAQ
Meine Mittel sind begrenzt. Mein Einkommen reicht nicht aus, um den Pensionspreis zu bezahlen. Kann ich trotzdem ein Zimmer bei Ihnen bekommen?
Ja, das ist absolut möglich. Der Fonds national de solidarité (FNS) hilft Personen, deren Einkommen nicht ausreicht, um den Pensionspreis zu bezahlen. Der Sozialdienst steht Ihnen zur Verfügung, um Sie zu informieren und Ihnen zu helfen, beim FNS den geltenden Zuschuss zu beantragen.
Bei Bedarf hilft Ihnen unser Sozialdienst gerne beim Einreichen eines Hilfsantrags. Das kann sowohl die Eintrittskosten als auch die Bezahlung medizinischer Rechnungen betreffen. Zögern Sie nicht, unser Team für jede Art von Auskunft zu kontaktieren: social@servior.lu
Mehr zur Pflegeversicherung:
Die Pflegeversicherung in zwei Worten:
Die Pflegeversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. Wie der Name schon sagt, ist sie für pflegebedürftige Personen bestimmt. Sie übernimmt die Kosten und die Pflege, die die Pflegebedürftigkeit verursacht.
Wer hat Zugang?
Zusätzlich zur Pflegebedürftigkeit muss die Person bei der Krankenversicherung versichert oder mitversichert sein. Das Einkommensniveau beeinflusst den Zugang zur Pflegeversicherung nicht.
Was ist eine pflegebedürftige Person?
Eine Person gilt als pflegebedürftig, wenn sie mindestens 3,5 Stunden Hilfe pro Woche für die wesentlichen Handlungen des täglichen Lebens benötigt (Körperhygiene, Ausscheidung, Ernährung, Ankleiden und Mobilität). Dieser Hilfebedarf muss medizinischen Ursprungs sein (körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigung) und über die Zeit bestehen (mindestens 6 Monate oder irreversibel).
Hat das Einfluss auf meinen Pensionspreis?
Die Pflegeversicherung verändert den Pensionspreis nicht. Er bleibt zu Ihren Lasten. Die Versicherung finanziert das Personal und die Hilfen, die Sie benötigen, um eine optimale Betreuung zu erhalten.
Wie reiche ich einen Antrag ein?
Dazu genügt es, das Formular auf guichet.public.lu herunterzuladen. Sie müssen es ausfüllen und zusammen mit einem R20*-Attest Ihres Hausarztes an folgende Adresse senden: Caisse nationale de santé – Assurance dépendance, B.P. 1023 – L-1010 Luxembourg.
*Dieses Attest ist kostenlos; der Arzt wird direkt von der Pflegeversicherung bezahlt.
Anschließend wird die Administration d’évaluation et de contrôle die Dokumente analysieren und einen Termin festlegen, um die antragstellende Person zu treffen.
Schließlich wird Ihnen sowie dem Dienstleister, der die betreffende Person betreut, eine Entscheidung mitgeteilt.
Welche Leistungen sind nicht im Pensionspreis enthalten? Welche zusätzlichen Bequemlichkeiten bieten Sie an? Was bedeutet „persönliche Bequemlichkeit“ und wie viel kostet das?
Zusätzliche Bequemlichkeiten stellen nicht wesentliche Ergänzungen dar, um eine gute Lebensqualität und Wohlbefinden zu genießen, wie es das gesamte Angebot der SERVIOR-Dienstleistungen ermöglicht.
Wie in einer klassischen Wohnung gibt es beispielsweise Kosten für Telefon- oder Internetabonnements, das Fernsehgerät mit Abonnement, Parkplatz, Ausflüge und Ferien, die freiwillig angeboten werden, Mahlzeiten für Gäste, Getränke außer Wasser, das in Ihrem Paket enthalten ist.
In voller Transparenz listet eine Liste alle möglichen angebotenen Bequemlichkeiten auf (HIER klicken). Wir bieten eine große Auswahl an Zusatzleistungen, damit Sie Ihren Aufenthalt bestmöglich personalisieren können.
Sind die Aufzugskosten im Pensionspreis enthalten oder werden sie zusätzlich berechnet?
Die Aufzugskosten sind im Pensionspreis enthalten. Bei Wartung oder Reparatur wird Ihnen kein Zuschlag berechnet.
Sind Strom- und Heizkosten im Pensionspreis enthalten?
Der Pensionspreis umfasst die Nebenkosten wie Heiz-, Wasser- und Stromkosten.
Ist mein Zimmer möbliert?
Teilweise, ja. Jedes Zimmer ist mit einem Pflegebett, einem Nachttisch und einem Kleiderschrank ausgestattet. Weitere Ausstattungen können je nach Zentrum hinzukommen (Kitchenette, Tisch und Stuhl, Sessel, Kühlschrank …). Ziel ist auch, dass Sie Ihr „Zuhause“ mit den Möbeln gestalten können, die Ihnen am Herzen liegen.
Kann ich meine Möbel mitbringen?
Sehr gerne! Da Ihr Zimmer Ihr privater Lebensraum ist, empfehlen wir Ihnen, es so einzurichten, dass Sie sich wirklich zu Hause fühlen. Natürlich müssen Sie den verfügbaren Platz berücksichtigen und eine ausreichende Zugänglichkeit für unser Personal gewährleisten.
Unser technisches Personal kann Sie bei kleinen Arbeiten im Zusammenhang mit Ihrem Einzug in Ihren neuen Lebensraum unterstützen. Es kennt die Hausordnung der Wohneinrichtung perfekt. Es ist ein bevorzugter Ansprechpartner für praktische Details des Einzugs und um später technische Anliegen zu lösen.
Muss ich meine Matratze, Bettwäsche und Handtücher mitbringen?
Wie im Hotel gehören Matratze, Bettgarnituren und Handtücher zur von SERVIOR erbrachten Leistung und sind selbstverständlich im Pensionspreis inbegriffen.
Kann ich mit meinem Haustier einziehen?
Ihr Hund, Ihre Katze oder ein anderes kleines Haustier sind in Ihrer neuen Wohnung willkommen, vorausgesetzt, das Tier hat alle notwendigen Impfungen erhalten, verschmutzt oder beschädigt die Räumlichkeiten der Wohneinrichtung nicht. Wie in jeder Lebensgemeinschaft werden Sie darauf achten und sich verpflichten, dass Ihr Begleiter die Ruhe der anderen Bewohner nicht stört. Unser Personal kümmert sich um Ihr Wohlbefinden, aber es liegt an Ihnen, auch für das Ihres treuen Begleiters zu sorgen – selbst bei Ihren möglichen Abwesenheiten.
NB: Die Haltungsbedingungen sind in einer Vereinbarung festgelegt, die zwischen dem Bewohner und der Leitung des Seniorenhauses abzuschließen ist. SERVIOR hat das Recht, die erteilte Genehmigung jederzeit zu widerrufen, sollten die Bedingungen nicht mehr eingehalten werden.
Nach erfolgter Aufnahme: Welche Besuchszeiten (*) gelten?
Unsere Häuser sind offene Häuser. Besuche sind den ganzen Tag über erlaubt. Ihre Familien, Angehörigen und Freunde sind immer willkommen.
Die Schließzeit der Haupttüren (aus Sicherheitsgründen) wird Ihnen mitgeteilt. Grundsätzlich ist die Haupttür des Seniorenhauses von 22:00 bis 06:00 Uhr geschlossen, sofern intern keine anderen Regelungen vorgesehen sind. Bei einem späten Besuch ist eine Person verfügbar, um die Türen zu öffnen.
(*) Es sind somit keine Einschränkungen hinsichtlich Besuchen oder Ausgängen vorgesehen, außer in Fällen höherer Gewalt, in denen je nach Situation restriktivere oder spezifische Maßnahmen für die Sicherheit und die gute Gesundheit unserer Bewohner ergriffen werden müssen (z. B. Covid-19).
Nachdem ich in mein neues Zuhause eingezogen bin: Ist es möglich, nach Belieben hinauszugehen (*)?
Absolut! Unsere Häuser sind offene Häuser. Jeder Bewohner mit genügend Selbstständigkeit, um das Haus zu verlassen (Spaziergang, Einkäufe, Friseur, Restaurant …), kann dies jederzeit tun.
(*) Es sind somit keine Einschränkungen hinsichtlich Besuchen oder Ausgängen vorgesehen, außer in Fällen höherer Gewalt, in denen je nach Situation restriktivere oder spezifische Maßnahmen für die Sicherheit und Gesundheit unserer Bewohner ergriffen werden müssen (z. B. Covid-19).
Darf ich abends hinausgehen? Gibt es ein Verfahren?
Es ist völlig normal, dass Sie die Residenz auch abends verlassen können. SERVIOR respektiert die Freiheit jedes Einzelnen bestmöglich. Die Haupttüren schließen grundsätzlich von 22:00 bis 06:00 Uhr, sofern intern keine anderen Regelungen vorgesehen sind. Die Haupttüren schließen zu einer vom Zentrum festgelegten Uhrzeit. Dennoch bleibt eine Person verfügbar, um bei Ihrer Rückkehr zu öffnen.
Bei einem abendlichen Ausgang bitten wir Sie, den Verantwortlichen der Wohneinrichtung zu informieren, um das Personal zu beruhigen. Unsere Mitarbeitenden sind sehr aufmerksam gegenüber den Bewohnern.
Kann ich am Wochenende bei meinen Kindern oder einer anderen Person bleiben?
Ja. Wenn Ihr Gesundheitszustand es erlaubt, können Sie jederzeit außerhalb übernachten.
Kann ich in den Urlaub fahren?
Sie sind genauso frei wie vor Ihrem Einzug in unsere Wohneinrichtung. Sie können jederzeit in den Urlaub fahren, wenn Ihr Gesundheitszustand es erlaubt.
Wir sind ein Paar. Ist es möglich, als Paar untergebracht zu werden oder dass mein(e) Partner(in) mich in Zukunft begleitet?
Wenn die Situation es erlaubt, wird SERVIOR alles Notwendige tun, um eine Aufnahme als Paar zu ermöglichen bzw. damit Ihr(e) Ehepartner(in) später zu Ihnen kommen kann.
Muss ich mich in der Gemeinde anmelden?
Um Ihre administrativen Schritte zu erleichtern, wie z. B. die Erneuerung des Personalausweises, wird dringend empfohlen, sich in der Gemeinde anzumelden, in der sich Ihre neue Unterkunft befindet.
Muss ich im Hinblick auf meine Ankunft eine besondere Versicherung abschließen?
Nein, da SERVIOR zugunsten des Kunden Versicherungsverträge abgeschlossen hat, deren Kosten im Pensionspreis enthalten sind und die Folgendes abdecken:
• Die zivilrechtliche Haftpflicht des Kunden
• Brand- und Wasserschäden
• Persönliche Gegenstände (mit Ausnahme persönlicher Gegenstände, die einen Wert von 15.000€ überschreiten)
WICHTIG
Für die Versicherung persönlicher Gegenstände ist die Deckung pro Schadenfall begrenzt und berücksichtigt einen Selbstbehalt im Erstattungsfall; daher wird eine zusätzliche persönliche Versicherung für wertvolle Gegenstände empfohlen.
Kann ich mein Menü wählen?
Bei SERVIOR sind wir uns der Bedeutung der Mahlzeiten für Ihr Wohlbefinden und Ihre Lebensqualität bewusst. Daher haben Sie die Möglichkeit, zwischen zwei Menüs zu wählen, die stets aus Vorspeise, Hauptgericht und Dessert bestehen. Die Mehrheit unserer Häuser bietet zusätzlich zu den Tagesmenüs eine kleine Karte an
Jede Woche nimmt sich ein Mitarbeiter die nötige Zeit, um die angebotenen Menüs mit Ihnen durchzugehen und Ihre Auswahl zu notieren.
Falls Sie Ernährungseinschränkungen einhalten müssen, achten unsere Teams darauf dass die ärztliche Verordnung Ihres Arztes eingehalten wird.
Wasser ist selbstverständlich im Menü enthalten. Sie können natürlich auch ein anderes Getränk zu ihrer Mahlzeit wählen.
Bin ich verpflichtet, mein Frühstück im Restaurant einzunehmen?
Sie sind nicht verpflichtet, ins Restaurant zu gehen. SERVIOR bietet die Lieferung ins Zimmer im Rahmen der Zusatzleistungen an. Dieser Service ist mit einem Aufpreis verbunden (siehe Tarife für persönliche Interessen), zahlbar am Monatsende, außer wenn Ihr Gesundheitszustand Sie zwingt, im Zimmer zu bleiben.
Habe ich die Möglichkeit, meinen Geburtstag an meinem Unterbringungsort zu organisieren?
Ihren Geburtstag zu feiern ist ein wichtiger Moment – für Sie und Ihre Angehörigen.
Da die SERVIOR-Residenz Ihr neuer Lebensort ist, ist es selbstverständlich, dass Sie dort Ihren Geburtstag (oder jedes andere für Sie wichtige Ereignis) feiern können – wir ermutigen Sie dazu sogar ausdrücklich.
Ein Platz wird für Sie reserviert, damit Sie Ihre Gäste in aller Ruhe empfangen können. Sie können auch auf das SERVIOR-Personal zählen, das Ihnen zur Verfügung steht, um den Service zu übernehmen – wie in einem öffentlichen Restaurant – und alles daransetzen wird, die Erwartungen Ihrer Angehörigen mit einem verlockenden gastronomischen Angebot bestmöglich zu erfüllen.
Welche Aktivitäten werden angeboten? Organisieren Sie Ausflüge?
In jedem Haus ist ein Animationsteam vorhanden, um Ihnen eine große Anzahl an Freizeitangeboten zu bieten. Dasselbe Team organisiert gegebenenfalls Ausflüge. Bei SERVIOR werden Sie sich nicht langweilen 😉
Diese Aktivitäten werden auf freiwilliger Basis angeboten: Es gibt keine Verpflichtung, daran teilzunehmen. Sie können entsprechend Ihren Vorlieben und persönlichen Interessen zwischen den angebotenen Aktivitäten und Animationen wählen.
Diese Aktivitäten sind dennoch ein gutes Mittel, den sozialen Kontakt zu halten, aktiv und neugierig zu bleiben. Sie bieten gesellige Momente zwischen Bewohnern und dem SERVIOR-Personal.
Es werden körperliche, kognitive, emotionale Aktivitäten und sogar Begegnungen in einem generationenübergreifenden Rahmen angeboten.
Ich besitze ein Auto und nutze es noch. Kann ich es auf dem Gelände parken?
In verschiedenen Unterbringungszentren ist es möglich, einen Stellplatz oder sogar eine Garage zu mieten.
(Die Mietpreise für den Stellplatz unterscheiden sich je nach Standort, der diese Leistung anbietet.)